Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen KINEDO und ihren Klienten, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsabschluss und -aufhebung
Die verbindliche Behandlungsvereinbarung kommt nach telefonischer oder schriftlicher/online Terminvereinbarung zustande. Wird ein Termin per email vereinbart, so gilt der Termin als verbindlich, auch wenn keine Terminbestätigung durch den Klient/die Klientin erfolgt.

KINEDO ist berechtigt, einen Termin/Vertrag ohne Angabe von Gründen aufzuheben; dies gilt u.a. für den Fall, dass die vorgebrachten Beschwerden, aufgrund gesetzlicher Richtlinien nicht in den Bereich der Kinesiologie/bzw. ganzheitlichen Therapien fallen.

KINEDO ist gleichfalls berechtigt, einen Vertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder nicht mehr gegeben ist.

Der Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen bleibt erhalten.

§ 3 Vertragsgegenstand
Der Klient /die Klientin nimmt eine ganzheitliche therapeutische Sitzung in Anspruch.

Der Klient / die Klientin und KINEDO definieren gemeinsam das Anliegen sowie das Ziel für eine therapeutische Leistung. Eine ganzheitlich therapeutische Sitzung dient der energetischen Aktivierung von Entwicklungsprozessen.

Hierbei werden unter anderem kinesiologische Methoden angewandt. Kinesiologie stellt keine Heilkunde dar und ist kein Ersatz für medizinische oder psychotherapeutische Behandlungen. Sie ist im Sinne der Schulmedizin zu Diagnosezwecken ungeeignet. Bei gesundheitlichen Beschwerden oder Krankheiten sollte daher eine Behandlung durch einen Arzt, Heilpraktiker oder Psychotherapeuten in Anspruch genommen werden.

Die Sitzung umfasst in der Vor- und Nachbereitung schriftliche Protokolle und Berichte. In einzelnen Fällen ist eine digitiale Sprach-Aufzeichnung einer Sitzung erstrebenswert. Hierzu wird die Erlaubnis des Klienten/ der Klientin jeweils vorab schriftlich eingeholt.

§ 4 Sitzungs-Erfolg
Die Zusammenarbeit erfolgt auf der Grundlage der zwischen dem Klienten/ der Klientin und von KINEDO geführten vorbereitenden Gespräche. Sie beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen.

Eine therapeutische Sitzung bei KINEDO ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess bei dem bestimmte Erfolge nicht zwingend garantiert werden können. KINEDO steht dem Klienten / der Klientin als Prozessbegleiter zur Seite. Die Mitarbeit des Klienten / der Klientin ist für den Erfolg wesentlich.

§ 5 Honorar & Spesen
Der Klient/die Klientin zahlt die anfallenden Kosten in bar oder per Überweisung gegen Rechnungsstellung im Anschluß an die therapeutische Sitzung. Die Summe entpricht dem vorab vereinbarten Honorar.

§ 6 Rückrittsbedingungen und Annulierungskosten
Eine kostenfreie Absage der Sitzung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich. Für Termine die an einem Montag vereinbart werden, gilt die kostenfreie Absage bis zum vorhergehenden Freitag 12:00 Uhr. Hiernach wird das Honorar in voller Höhe fällig.

§ 7 Dauer einer Therapie
Eine ganzheitlich therapeutische Begleitung erstreckt sich über ein bis mehrere Sitzungen. Es ist jedoch empfehlenswert, aber nicht zwingend, von mindestens 5 Sitzungen auszugehen.

§ 8 Vertraulichkeit
KINEDO verpflichtet sich, über alle im Rahmen der kinesiologischen Begleitung bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten/der Klientin auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

Die Verschwiegenheit betrifft jedoch nicht die Vereitelung oder Verfolgung mutmaßlicher Straftaten oder den Schutz höherer Rechtsgüter.

§ 9 Gesundheitszustand des Klienten / der Klientin
Der Klient/die Klientin versichert, dass er/ sie an keiner Erkrankung leidet, die seine/ ihre Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die einer kinesiologischen Begleitung aus medizinischen, psychiatrischen oder psychologischen Gründen entgegensteht.

Sollte der Klient / die Klientin darüber im Zweifel sein, versichert er/sie selbstständig einen Arzt aufzusuchen, um evtl. Krankheiten abzuklären und/oder behandeln zu lassen.

Sollte eine relevante Erkrankung festgestellt worden sein, so hat der Klient/die Klientin KINEDO umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird darauf bestanden, die kinesiologische Begleitung zu unterbrechen oder zu beenden, sofern der zuständige Arzt eine Weiterführung nicht ausdrücklich befürwortet.

§ 10 Schlussbestimmung
Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Vereinbarungen oder die AGB insgesamt unwirksam sein oder werden, treten an die Stelle der unwirksamen Vereinbarung(en) rechtsgültige Vereinbarungen, die der/den unwirksamen von der Bedeutung her am Nächsten kommen.

Stand der AGB: Juli 2021